News Lehrlingsentschädigung 5. August 2016
Jedem Lehrling steht die Lehrlingsentschädigung zu. Die Höhe ist in der Regel durch den Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt. Ist in einem Lehrberuf keine kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung vorgesehen, so muss die Höhe im Lehrvertrag vereinbart werden.
Wann wird das Geld bezahlt?
Die Auszahlung kann wöchentlich oder monatlich erfolgen. Über den Abrechnungszeitraum wird ein Lohnzettel ausgehändigt. Auf diesem sind Brutto- und Nettolehrlingsentschädigung und die gesamten Zuschläge und Abschläge ersichtlich .
Sonderzahlungen
Ebenfalls im Kollektivvertrag geregelt ist der Anspruch auf Sonderzahlungen (Weihnachtsremuneration, Urlaubszuschuss) sowie deren Höhe. Falls es im Lehrberuf keine kollektivvertragliche Regelung gibt, wird der Betrag im Lehrvertrag vereinbart.
WICHTIG: Die Lehrlingsentschädigung erhalten Lehrlinge auch während der Unterrichtszeit in der Berufsschule sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung.
Geld bei Krankheit
Kannst du wegen Krankheit oder einem Unfall nicht arbeiten, erhältst du pro Lehrjahr für vier Wochen die volle Lehrlingsentschädigung. Und für weitere zwei Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der vollen Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld von der Krankenkasse.
Ist dieser Anspruch innerhalb eines Lehrjahres ausgeschöpft, bekommst du bei einer weiteren Arbeitsverhinderung infolge Krankheit innerhalb desselben Lehrjahres für die ersten drei Tage der Arbeitsverhinderung die volle Lehrlingsentschädigung. Für weitere sechs Wochen hast du Anspruch auf ein Teilentgelt in der Höhe des oben angeführten Unterschiedsbetrages.
Geld nach einem Unfall
Bist du aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit in Krankenstand, so steht dir bis zur Dauer von acht Wochen die volle Lehrlingsentschädigung und für weitere vier Wochen ein Teilentgelt in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der Lehrlingsentschädigung und dem Krankengeld als Entgeltfortzahlung zu.
Geld bei Arbeitsverhinderung?
Bist du aus einem wichtigen persönlichen Grund vorübergehend gehindert, am Arbeitsplatz zu erscheinen (z.B. Arztbesuch, Behördenweg, besondere familiäre Ereignisse), so steht dir die Fortzahlung des Entgeltes in der Höhe der Lehrlingsentschädigung zu.
Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg