News Rechte und Pflichten in der Lehre 5. August 2016

shutterstock_258863162

Die Rechte eines Lehrlings
Lehrlinge haben Anspruch auf eine ordnungsgemäße Ausbildung, auf einen regelmäßigen Lohn, die sogenannte Lehrlingsentschädigung, auf Urlaub und auf Freistellung für den Berufsschulbesuch. Lehrlinge dürfen nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind und ihre Kräfte nicht übersteigen.

Die Pflichten eines Lehrlings
Lehrlinge müssen sich bemühen, den gewählten Lehrberuf zu erlernen und dafür regelmäßig die Berufsschule zu besuchen. Sie müssen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich behalten und bei einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung sofort den Lehrberechtigten verständigen.

ACHTUNG: Bei Vernachlässigung der Pflichten kann das Lehrverhältnis vorzeitig aufgelöst werden.

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg 

Ich will was lernen